Inhalt

Text gilt ab: 01.09.2001
Fassung: 26.10.1999
Artikel 6
Ratifikation, In-Kraft-Treten
1Dieser Staatsvertrag bedarf der Ratifikation. 2Er tritt am ersten Tag des Kalendermonats in Kraft, der auf den Kalendermonat folgt, in dem die letzte Ratifikationsurkunde beim Minister für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg hinterlegt ist. 3Der Minister für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg teilt den Ländern die Hinterlegung der Ratifikationsurkunden mit.