Inhalt

Text gilt ab: 01.03.2006
Fassung: 28.04.1972
Nächstes Dokument (inaktiv)
Artikel 8
(1) 1Dieses Abkommen tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1973 in Kraft. 2Gleichzeitig tritt das Abkommen über Aufgaben und Finanzierung des Polizei-Instituts Hiltrup vom 19. Juni 1962 außer Kraft.
(2) Die Frist des Artikel 7 Abs. 1 beginnt mit dem 01.03.2006 erneut zu laufen.
(3) Die Zustimmungserklärungen der Beteiligten sind gegenüber dem Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen abzugeben.