GVGA
Text gilt ab: 01.06.2023
Fassung: 01.09.2013

Zweiter Teil Einzelne Geschäftszweige

Erster Abschnitt Zustellung (§§ 9–29)
Zweiter Abschnitt Zwangsvollstreckung nach den Vorschriften der ZPO (§§ 30–155)
Dritter Abschnitt Vollstreckung gerichtlicher Anordnungen nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (§ 156)
Vierter Abschnitt Wechsel- und Scheckprotest (§§ 157–179)
Fünfter Abschnitt Öffentliche Versteigerung und freihändiger Verkauf außerhalb der Zwangsvollstreckung (§§ 180–195)
Sechster Abschnitt Besondere Vorschriften über die Beitreibung nach dem Justizbeitreibungsgesetz und im Verwaltungsvollstreckungsverfahren (§§ 196–199)