GVGA
Text gilt ab: 01.05.2024
Fassung: 01.09.2013

Erster Teil Allgemeine Vorschriften

§ 1 Zweck der Geschäftsanweisung
§ 2 Ausschließung von der dienstlichen Tätigkeit
§ 3 Amtshandlungen gegen Exterritoriale und die ihnen gleichgestellten Personen sowie gegen NATO-Angehörige
§ 4 Form des Auftrags (§ 161 GVG, §§ 168, 192, 753 Absatz 2, 3 und 4, §§ 754, 754a, 802a Absatz 2 ZPO)
§ 5 Zeit der Erledigung des Auftrags
§ 6 Post
§ 7 Allgemeine Vorschriften über die Beurkundung
§ 8 Amtshandlungen gegenüber Personen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind