Text gilt ab: 01.08.2011
Fassung: 01.08.2011

Abschnitt 3. Lösung von Geldbetrag und Kosten

§ 15 Grundsatz
§ 16 Überweisung der Kosten an die zuständige Kasse
§ 17 Wahrnehmung der Rechte aus früheren Vollstreckungen