Inhalt

Text gilt ab: 21.09.2011
Fassung: 31.03.1973
Art. 25
Inkrafttreten
Dieser Staatsvertrag tritt nach Zustimmung der verfassungsmäßig zuständigen Organe der vertragschließenden Länder an dem Tag, der auf den Austausch der Ratifikationsurkunden folgt, in Kraft.