Inhalt

ZustWiG
Text gilt ab: 01.08.2023
Fassung: 24.01.2005
Nächstes Dokument (inaktiv)
Art. 20
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2000 in Kraft.3)
(2) Art. 19a tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft.
(3) Art. 19b tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2030 außer Kraft.

3) [Amtl. Anm.:] Diese Vorschrift betrifft das Inkrafttreten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 27. Dezember 1999 (GVBl S. 530). Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den jeweiligen Änderungsgesetzen.