Inhalt
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1989 in Kraft.
[Amtl. Anm.:] Diese Vorschrift betrifft das In-Kraft-Treten der Verordnung in der ursprünglichen Fassung vom 10. Januar 1989 (GVBl S. 5). Der Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den jeweiligen Änderungsverordnungen.