ZustVVerk
Text gilt ab: 16.02.2024
Fassung: 22.12.1998

2. Abschnitt Zuständigkeiten im Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

§ 2 Zuständigkeit der Regierungen
§ 3 Zuständigkeit der Landratsämter, kreisfreien Gemeinden und Großen Kreisstädte
§ 4 Zuständigkeit der Regierung von Oberfranken
§ 5 Zuständigkeit der Gemeinden