ZustVSt
Text gilt ab: 01.01.2024
Fassung: 01.12.2005
§ 1
Bayerisches Landesamt für Steuern
Das Bayerische Landesamt für Steuern ist eine dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat unmittelbar nachgeordnete Landesmittelbehörde mit Sitz in München und Dienststellen in Nürnberg und Zwiesel.