ZustV-LM
Text gilt ab: 01.07.2024
Fassung: 09.08.2011
Teil 1 Beamtinnen und Beamte der Landwirtschaftsverwaltung und der Verwaltung für Ländliche Entwicklung
Abschnitt 1 Beamtenrechtliche Zuständigkeiten (§§ 1–7)
Abschnitt 2 Besoldungsrechtliche Zuständigkeiten (§§ 8–10)
Abschnitt 3 Reisekostenrechtliche Zuständigkeiten (§ 11)