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ZustV-JM
Text gilt ab: 01.04.2023
Fassung: 27.07.1999
§ 5
Anordnung und Genehmigung von Dienstreisen
Die Zuständigkeit der Beschäftigungsbehörden für die Anordnung und Genehmigung von Dienstreisen zur Teilnahme an IT-Workshops, die als solche im Seminarmanagementprogramm der bayerischen Justiz geführt werden, wird dem Leiter der Justizakademie übertragen.