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ZustV-GM
Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 11.09.2015
§ 6
Zuständigkeiten nach der Arbeitszeitverordnung
Den in § 1 genannten Behörden werden für den jeweiligen Dienstbereich die folgenden Befugnisse übertragen:
1.
Verlängerung oder Verkürzung der Arbeitszeit (§ 2 Abs. 3 Satz 1 der Arbeitszeitverordnung – AzV),
2.
Verlängerung der Arbeitszeit, wenn der Dienst Bereitschaftszeiten einschließt (§ 4 Abs. 1 Satz 1 AzV),
3.
Anordnung von Dienst an Sonn- und Feiertagen oder zu dienstfreien Zeiten (§ 6 Abs. 1 Satz 1 AzV),
4.
Regelung der Präsenzzeit (§ 7 Abs. 4 Satz 3 AzV),
5.
Festlegungen bei der festen Arbeitszeit (§ 8 Abs. 1 Satz 5 AzV),
6.
Abweichungen bei Schichtdienst und wechselndem Dienst (§ 9 Abs. 1 Satz 4 AzV).