ZustV-BM
Text gilt ab: 01.11.2024
Fassung: 24.07.2019
Abschnitt 2 Besoldungsrechtliche Zuständigkeiten; Jubiläumszuwendung
§ 5 Rückforderung und Kürzung von Anwärterbezügen
§ 6 Jubiläumszuwendungen
§ 7 Leistungsbezüge und Zuschläge zur Gewinnung von IT-Fachkräften
§ 8 Anerkennung berücksichtigungsfähiger Zeiten