ZustV-BM
Text gilt ab: 01.01.2021
Fassung: 24.07.2019

Abschnitt 2 Besoldungsrechtliche Zuständigkeiten; Jubiläumszuwendung

§ 5 Rückforderung und Kürzung von Anwärterbezügen
§ 6 Jubiläumszuwendungen
§ 7 Leistungsbezüge
§ 8 Anerkennung berücksichtigungsfähiger Zeiten