ZustV
Text gilt ab: 01.09.2023
Fassung: 16.06.2015

Abschnitt 2 Disziplinarrecht

§ 27 Persönlicher Geltungsbereich
§ 28 Disziplinarbehörden im Geschäftsbereich des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration
§ 29 Disziplinarbehörden im Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Justiz
§ 30 Disziplinarbehörde im Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat
§ 31 Disziplinarbehörden in weiteren Geschäftsbereichen
§ 32 Vertretung in Disziplinarsachen