ZustGVerk
Text gilt ab: 01.01.2021
Fassung: 28.06.1990

Zweiter Teil Straßenverkehr

Art. 2 Straßenverkehrsbehörden
Art. 3 Örtliche Straßenverkehrsbehörden
Art. 4 Untere Straßenverkehrsbehörden
Art. 5 Höhere und Oberste Straßenverkehrsbehörden
Art. 6 Übertragener Wirkungskreis
Art. 7 Zuständigkeitsübertragung
Art. 7a Feuerwehr und Technisches Hilfswerk
Art. 8 Zulassung von Personen zum öffentlichen Straßenverkehr, Fahreignungsregister, Fahrlehrerwesen, Zulassung von Fahrzeugen zum öffentlichen Straßenverkehr und Fahrzeuggenehmigung