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ZTV-Lsw 06
Text gilt ab: 30.03.2007

5. Ergänzende Bemerkungen

In der Richtlinie werden zur Dimensionierung von Lärmschutzwänden Winddruck- und Windsogbelastungen angegeben. Bei nahe am Verkehrsraum stehenden Lärmschutzwänden (Abstand kleiner oder gleich 1 m) ist zusätzlich eine Druck- und Sogbelastung aus Verkehr zu berücksichtigen (DIN EN 1794-1).
Bei Lärmschutzwänden auf Brücken sind die Formänderungen der Brücke aus Kriechen und Schwinden, aus Temperatur und aus Verkehr bei der Dimensionierung der Lärmschutzwand einzubeziehen. Die Schwingungsanfälligkeit sowie die Gefahr der Werkstoffermüdung sind zu überprüfen. Die Werkstoffe sind auf die speziellen Umgebungsbedingungen des Straßenraumes (Chloridbelastung) abzustimmen.