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ZQualVBau
Text gilt ab: 16.08.2021
Fassung: 17.05.1994
§ 7
Schallschutz
1Im Fach Schallschutz sollen die an der Prüfung Teilnehmenden nachweisen, daß sie über ausreichende Kenntnisse der fachlichen Grundlagen des Schallschutzes verfügen. 2In diesem Rahmen können insbesondere geprüft werden:
1.
DIN 4109 – Schallschutz im Hochbau,
2.
Anforderungen an Luft- und Trittschalldämmung,
3.
Anforderungen an Planung und Ausführung.