ZQualVBau
Text gilt ab: 16.08.2021
Fassung: 17.05.1994
§ 5
Baurecht
1Im Fach Baurecht sollen die an der Prüfung Teilnehmenden nachweisen, daß sie Grundkenntnisse des Bauplanungsrechts und des Bauordnungsrechts besitzen, die sie dazu befähigen, die bei der Erstellung der bautechnischen Nachweise auftretenden rechtlichen Fragen zu bewältigen. 2In diesem Rahmen können insbesondere geprüft werden:
1.
Aufbau und Systematik der Bayerischen Bauordnung,
2.
Grundfragen der Baugenehmigungspflicht und des Baugenehmigungsverfahrens,
3.
Grundzüge des Dritten Teils des Ersten Kapitels des Baugesetzbuchs mit den Bezügen zum Ersten Teil und zur Baunutzungsverordnung.