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ZQualVBau
Text gilt ab: 16.08.2021
Fassung: 17.05.1994
§ 13
Kosten, Vergütung
1Für die Durchführung der Prüfung wird eine Gebühr nach Maßgabe der Gebührenordnung der Handwerkskammer für Mittelfranken erhoben. 2 § 55 APO gilt entsprechend.