ZLV
Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 17.11.2008
§ 2
Arbeitshefte und Arbeitsblätter
Arbeitshefte und Arbeitsblätter sind von Verlagen hergestellte gedruckte oder digitale Erzeugnisse, welche den Zweck haben, den in den Schulbüchern zu behandelnden Stoff aufzubereiten, zu wiederholen und zu vertiefen.