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ZALS
Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 29.09.1992
§ 27a
Übergangsvorschrift
Für Studienreferendare, die vor dem 1. August 2014 ihren Vorbereitungsdienst begonnen und ohne Unterbrechung fortgesetzt haben, ist bis zum Abschluss des Vorbereitungsdienstes die Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Sonderschulen in der bis zum 31. Juli 2014 geltenden Fassung anzuwenden.