Inhalt

ZALS
Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 29.09.1992
§ 27
Seminarbericht
1Über den Verlauf des Vorbereitungsdienstes eines Ausbildungsjahrgangs legt der Leiter des Studienseminars der Regierung einen in Zusammenarbeit mit den Seminarleitern erstellten schriftlichen Bericht vor. 2Die Berichte sollen den Arbeitsplan und dessen Erfüllung durch alle Beteiligten erkennen lassen und können Verbesserungsvorschläge und Anregungen enthalten.