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ZALR
Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 31.08.1995
§ 24
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. September 1995 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt unbeschadet des Absatzes 3 die Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Realschulen (ZALR) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 1992 (GVBl S. 469, BayRS 2038-3-4-5-1-K), geändert durch Verordnung vom 24. März 1995 (GVBl S. 159), außer Kraft.
(3) Abweichend von Absatz 1 gilt die bis einschließlich 31. August 1995 maßgebende Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Realschulen (ZALR) für folgende Studienreferendare weiter:
a)
Studienreferendare, die ihre Ausbildung im Februar und September 1994 begonnen haben,
b)
Studienreferendare, die ihre Ausbildung im Februar 1995 begonnen haben, nach Maßgabe der Verordnung zur Änderung der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Realschulen vom 24. März 1995 (GVBl S. 159).