Inhalt

ZALR
Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 31.08.1995
§ 16
Inhalte der fachspezifischen Ausbildung
(1) 1In den Fachseminaren erfolgt auf der Grundlage der fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Studien die Ausbildung in der Methodik und in der Unterrichtspraxis des Fachs. 2Die fachdidaktischen Kenntnisse werden vertieft.
(2) Im Rahmen der fachspezifischen Ausbildung werden insbesondere folgende Inhalte berücksichtigt:
1.
Die Studienreferendare werden in die Unterrichtspraxis, die Planung, Gestaltung und Evaluation des Unterrichts in den einzelnen Fächern und in den verschiedenen Jahrgangsstufen eingeführt. Darüber hinaus beschäftigen sie sich mit Möglichkeiten, wie sich Schule als Lebensraum gestalten lässt.
2.
Auf der Grundlage des Lehrplans für die bayerische Realschule, seiner Lernziele und Lerninhalte, sind die Unterrichtsverfahren sowie die Feststellung und Analyse des Lernfortschritts eingehend zu behandeln. Schwerpunkte hierbei sind die fach- und entwicklungsgerechten Lehr- und Lernformen unter Berücksichtigung der jeweiligen Lernausgangslage und individualisierender bzw. differenzierender Maßnahmen und der angemessene Einsatz von Medien; ferner werden das Erstellen von mündlichen, schriftlichen und praktischen Leistungserhebungen sowie deren Beurteilung und Bewertung und die Stellung und Kontrolle der Hausaufgaben eingeübt. Die Verantwortung für die Weiterentwicklung der eigenen Unterrichtsqualität wie auch der Unterrichtsqualität an der jeweiligen Schule soll bewusst gemacht und gefördert werden.
3.
Der Bildungswert des jeweiligen Fachs sowie sein Beitrag zu den fächerübergreifenden Bildungs- und Erziehungsaufgaben der Realschule, wie z.B. zur Umwelterziehung, zur politischen Bildung, zur Methoden- und Medienkompetenz sowie zum Erwerb von Schlüsselqualifikationen, ist zu verdeutlichen. Dabei wird neben dem Lehrplan auf die fachdidaktische Literatur und die Ergebnisse der Unterrichtsforschung Bezug genommen; Grundlage bleibt die enge Verbindung zur Unterrichtstätigkeit und zu den erzieherischen Aufgaben des Lehrers. Die Bereitschaft zur Aufrechterhaltung und Aktualisierung des Fachwissens während des gesamten Berufslebens wird gefördert.
4.
Die Ausbildung erstreckt sich auch auf die Formen der Zusammenarbeit zwischen den Lehrern des gleichen Fachs und der fächerübergreifenden Zusammenarbeit der Lehrer einer Schule, der Zusammenarbeit mit den Eltern und außerschulischen Einrichtungen sowie auf die Aufgaben der Beratung der Eltern und Schüler.
(3) 1Für Studienreferendare, die ein Studium in einer Fächerverbindung mit Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt abgeschlossen haben oder an der Ausbildung in Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt oder für die Qualifikation als Beratungslehrkraft teilnehmen, beziehen sich die Inhalte der fachspezifischen Ausbildung insoweit auf die Praxis der Beratung in der Schule. 2Bei der Unterweisung in Beratungsverfahren werden auch praktische Demonstrationen angeboten. 3Die unterschiedlichen Aufgaben der Beratungslehrkraft und des Schulpsychologen sind zu berücksichtigen.
(4) 1Die Reihenfolge und die Schwerpunktbildung innerhalb der Themen der fachspezifischen Ausbildung werden mit Rücksicht auf die Möglichkeiten eines engen Praxisbezugs festgelegt. 2Die Themen der einzelnen Fächer werden durch Arbeitshilfen, bei deren Erstellung die Erfahrung der Studienseminare berücksichtigt wird, näher erläutert.