ZALG
Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 29.09.1992
§ 27
Seminarbericht
1Über den Verlauf des Vorbereitungsdienstes eines Ausbildungsjahrgangs legt der Vorstand des Studienseminars dem Staatsministerium einen in Zusammenarbeit mit den Seminarlehrern erstellten schriftlichen Bericht vor. 2Dieser besteht aus einem allgemeinen Bericht und aus den Fachberichten der Seminarlehrer. 3Zweitexemplare der Fachberichte der Seminarlehrer sind direkt an die jeweiligen Zentralen Fachberater für die Seminarausbildung zu senden.