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Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 23.07.2007

Vierter Teil Einschränkung von Zinsvergünstigungen bei öffentlich geförderten Wohnungen

Art. 19 Höhere Verzinsung der öffentlichen Baudarlehen, Verordnungsermächtigung
Art. 20 Berechnung der neuen Jahresleistung
Art. 21 Öffentliche Baudarlehen verschiedener Gläubiger
Art. 22 Entsprechende Anwendung für Wohnungsfürsorgemittel, Verordnungsermächtigung
Art. 23 Mieterhöhung