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Text gilt ab: 01.08.2024
Fassung: 23.07.2007
Vierter Teil Einschränkung von Zinsvergünstigungen bei öffentlich geförderten Wohnungen
Art. 19 Höhere Verzinsung der öffentlichen Baudarlehen, Verordnungsermächtigung
Art. 20 Berechnung der neuen Jahresleistung
Art. 21 Öffentliche Baudarlehen verschiedener Gläubiger
Art. 22 Entsprechende Anwendung für Wohnungsfürsorgemittel, Verordnungsermächtigung
Art. 23 Mieterhöhung