BayWoBindG
Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 23.07.2007

Zweiter Teil Bindungen des Verfügungsberechtigten

Art. 3 Überlassung an Wohnberechtigte
Art. 4 Erteilung des Wohnberechtigungsscheins, Verordnungsermächtigung
Art. 5 Sondervorschriften für Gebiete mit erhöhtem Wohnungsbedarf, Verordnungsermächtigung
Art. 5a Ausgeglichene Bewohnerstruktur
Art. 6 Freistellung, Entlassung aus den Bindungen, Sicherung der Zweckbestimmung, besondere Wohnformen
Art. 7 Kostenmiete
Art. 8 Ermittlung der Kostenmiete und der Vergleichsmiete
Art. 9 Ermittlung der Kostenmiete in besonderen Fällen
Art. 10 Einmalige Leistungen
Art. 11 Einseitige Mieterhöhung
Art. 12 Kündigungsrecht des Mieters