WSO
Text gilt ab: 01.08.2023
Fassung: 30.12.2009

Fünfter Teil Prüfungen

Abschnitt 1 Abschlussprüfung für Schülerinnen und Schüler öffentlicher und staatlich anerkannter Wirtschaftsschulen (§§ 27–39)
Abschnitt 2 Abschlussprüfung für andere Bewerberinnen und Bewerber (§§ 40–44)
Abschnitt 3 Ergänzungsprüfungen (§ 45)