WSO
Text gilt ab: 01.08.2023
Fassung: 30.12.2009

Vierter Teil Leistungsnachweise, Vorrücken und Wiederholen, Zeugnisse

Abschnitt 1 Leistungsnachweise (§§ 12–18)
Abschnitt 2 Vorrücken und Wiederholen (§§ 19–24)
Abschnitt 3 Zeugnisse (§§ 25–26)