WSO
Text gilt ab: 01.08.2024
Fassung: 30.12.2009
Vierter Teil Leistungsnachweise, Vorrücken und Wiederholen, Zeugnisse
Abschnitt 1 Leistungsnachweise (§§ 12–18)
Abschnitt 2 Vorrücken und Wiederholen (§§ 19–24)
Abschnitt 3 Zeugnisse (§§ 25–26)