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Text gilt ab: 19.09.1998
Fassung: 02.09.1998
§ 1
Zuständige Behörde für die Festsetzung des Wasserschutzgebiets für die Trinkwassergewinnungsanlage „Quelle Altenhof“ der Gas- und Wasserversorgung Fulda GmbH in der Gemeinde Ebersburg, Gemarkung Stellberg, Landkreis Fulda, ist das Regierungspräsidium Kassel, Abteilung Staatliches Umweltamt Bad Hersfeld, in Hessen.
Diese handelt unter Anwendung des in Bayern geltenden Rechts im Einvernehmen mit dem Landratsamt Bad Kissingen, soweit sich das Vorhaben auf Flächen im Freistaat Bayern erstreckt.
Entsprechendes gilt auch für die Durchführung von Ausgleichs- und Entschädigungsverfahren.