WO-BayPVG
Text gilt ab: 01.08.2023
Fassung: 12.12.1995

Erster Abschnitt Wahl des Hauptpersonalrats

§ 46 Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl des Bezirkspersonalrats
§ 47 Leitung der Wahl
§ 48 Durchführung der Wahl nach Bezirken
§ 49 (aufgehoben)
§ 50 Feststellung des Wahlergebnisses