WO-BayPVG
Text gilt ab: 01.08.2023
Fassung: 12.12.1995

Erster Abschnitt Wahl des Bezirkspersonalrats

§ 33 Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl des Personalrats
§ 34 Leitung der Wahl, Bekanntmachungen des Bezirkswahlvorstands
§ 35 Feststellung der Beschäftigtenzahl, Wählerverzeichnis
§ 36 Ermittlung der Zahl der zu wählenden Bezirkspersonalratsmitglieder, Verteilung der Sitze auf die Gruppen
§ 37 Gleichzeitige Wahl
§ 38 Wahlausschreiben
§ 39 (aufgehoben)
§ 40 Sitzungsniederschriften
§ 41 Stimmabgabe, Stimmzettel
§ 42 Schriftliche Stimmabgabe, Briefwahl
§ 43 Feststellung und Bekanntmachung des Wahlergebnisses