WO-BayPVG
Text gilt ab: 01.08.2023
Fassung: 12.12.1995

Erster Abschnitt Gemeinsame Vorschriften über Vorbereitung und Durchführung der Wahl

§ 1 Wahlvorstand, Wahlhelfer
§ 2 Feststellung der Beschäftigtenzahl, Wählerverzeichnis
§ 3 Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis
§ 4 Vorabstimmungen
§ 5 Ermittlung der Zahl der zu wählenden Personalratsmitglieder; Verteilung der Sitze auf die Gruppen
§ 6 Wahlausschreiben
§ 7 Wahlvorschläge, Einreichungsfrist
§ 8 Inhalt der Wahlvorschläge
§ 9 Sonstige Erfordernisse
§ 10 Behandlung der Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand; ungültige Wahlvorschläge
§ 11 Fehlen gültiger Wahlvorschläge
§ 12 Vergabe von Ordnungsnummern, Bezeichnung der Wahlvorschläge
§ 13 Bekanntgabe der Wahlvorschläge
§ 14 Ausübung des Wahlrechts, Stimmzettel
§ 15 Ungültige und unbrauchbare Stimmzettel
§ 16 Wahlhandlung
§ 17 Schriftliche Stimmabgabe, Briefwahl
§ 18 Behandlung der schriftlich abgegebenen Stimmen
§ 19 Stimmabgabe bei Schichtbetrieb und bei Nebenstellen und Teilen von Dienststellen
§ 20 Feststellung des Wahlergebnisses
§ 21 Wahlniederschrift
§ 22 Benachrichtigung der gewählten Bewerber
§ 23 Bekanntgabe des Wahlergebnisses
§ 24 Aufbewahrung der Wahlunterlagen