WO-BayPVG
Text gilt ab: 01.08.2023
Fassung: 12.12.1995

Erster Teil Wahl des Personalrats

Erster Abschnitt Gemeinsame Vorschriften über Vorbereitung und Durchführung der Wahl (§§ 1–24)
Zweiter Abschnitt Besondere Vorschriften für das Wahlverfahren (§§ 25–30)
Dritter Abschnitt Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung (§§ 31–32)