WO-BayPVG
Text gilt ab: 01.08.2023
Fassung: 12.12.1995
Erster Teil Wahl des Personalrats
Erster Abschnitt Gemeinsame Vorschriften über Vorbereitung und Durchführung der Wahl (§§ 1–24)
Zweiter Abschnitt Besondere Vorschriften für das Wahlverfahren (§§ 25–30)
Dritter Abschnitt Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung (§§ 31–32)