BayVwVfG
Text gilt ab: 01.01.2023
Fassung: 23.12.1976

Vierter Teil Öffentlich-rechtlicher Vertrag

Art. 54 Zulässigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrags
Art. 55 Vergleichsvertrag
Art. 56 Austauschvertrag
Art. 57 Schriftform
Art. 58 Zustimmung von Dritten und Behörden
Art. 59 Nichtigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrags
Art. 60 Anpassung und Kündigung in besonderen Fällen
Art. 61 Unterwerfung unter die sofortige Vollstreckung
Art. 62 Ergänzende Anwendung von Vorschriften