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Text gilt ab: 12.11.2015
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Anlage   Verpflichtungserklärung

(zum Antrag des/der __________________________________________ auf Verleihung des Rechts zur Benutzung des Herkunftszeichens „Geprüfte Qualität“, für die Erzeugnisse/das Erzeugnis ___________________________________________________________________________________________________________________________________________)
Der Antragsteller erkennt die Bestimmungen der Richtlinie für die Teilnahme an der Qualitätsregelung „Geprüfte Qualität“ und der für die betreffende Erzeugnisgruppe geltenden Qualitäts- und Prüfbestimmungen als verbindlich an.
Er verpflichtet sich hiermit insbesondere,
die vor der Verleihung des Zeichenbenutzungsrechts durchzuführende Prüfung und Betriebsbesichtigung gemäß § 10 Abs. 4 der Rechtsvorschriften für die Teilnahme an der Qualitätsregelung „Geprüfte Qualität“ vornehmen zu lassen,
nach der Verleihung des Zeichenbenutzungsrechts die verpflichtenden Bestimmungen der Richtlinie für die Teilnahme an der Qualitätsregelung „Geprüfte Qualität“ sowie der Qualitäts- und Prüfbestimmungen und gegebenenfalls ergänzender Benutzungsregelungen einzuhalten sowie etwaige besondere Auflagen zu erfüllen,
die veranlassten Maßnahmen der Qualitätsüberwachung durchführen zu lassen und zu unterstützen sowie getroffene und überprüfte Feststellungen nach Maßgabe des Programms „Geprüfte Qualität“ anzuerkennen.
Ort, Datum
Firmenstempel, Unterschrift