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Text gilt ab: 12.11.2015

2.   Zeichenträger

1Träger des Zeichens ist der Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, in 80539 München, Ludwigstraße 2. 2Das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten entscheidet über die Lizenzvergabe.