Text gilt ab: 12.11.2015
7.
7.1
Die Zeichennutzer dürfen das Zeichen nur für Erzeugnisse der Land- und Ernährungswirtschaft verwenden, die in dieser Richtlinie aufgeführt sind.
7.2
Das Recht zur Führung des Zeichens ist nach dieser Richtlinie zu verleihen und auszuüben.