Inhalt

Text gilt ab: 12.11.2015

1.   Allgemeines

1Die stufenübergreifende Qualitätsregelung „Geprüfte Qualität“ für Produkte der Land- und Ernährungswirtschaft verknüpft Leistungsinhalte, die deutlich über den gesetzlichen Standards liegen, mit der Herkunft einer bestimmten Region oder eines Landes (z.B. Bayern). 2Durch die Einbindung aller Stufen der Lebensmittelkette, von der Futtermittelherstellung über die landwirtschaftliche Erzeugung, die Lebensmittelbe- und ‑verarbeitung bis zum Handel, wird zudem eine transparente Produktion sowie eine Rückverfolgbarkeit der Lebensmittel vom Feld und Stall bis zur Ladentheke sichergestellt. 3Teilnehmen können Organisationen, Zusammenschlüsse und Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft, des Handels sowie Endverkaufsbetriebe aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, welche die Bestimmungen der nachstehenden Rechtsvorschriften einhalten.