Inhalt

Text gilt ab: 31.12.2015

5.   Schlussvorschriften

5.1  

Diese Bekanntmachung tritt am 31. Dezember 2015 in Kraft. Sie gilt unbefristet.

5.2  

Mit Ablauf des 30. Dezember 2015 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit über die dienstliche Beurteilung der Richter in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit vom 20. Dezember 1999 (AllMBl. 2000 S. 58) außer Kraft.