Inhalt

KInvFR
Text gilt ab: 23.12.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

11. Maßnahmenvereinbarung

Eine Förderung setzt den Abschluss einer Maßnahmenvereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern und dem jeweiligen Zuwendungsempfänger sowie – bei Weiterbewilligung an einen Dritten gemäß Nr. 3.2 – diesem Dritten voraus.