Inhalt

KInvFR
Text gilt ab: 23.12.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

5. Art und Umfang der Förderung

1Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung durch einen Zuschuss in Höhe von bis zu 90 % der zuwendungsfähige Ausgaben der anerkannten Projekte oder Bauabschnitte. 2Der sich ergebende Betrag ist auf volle 100 Euro abzurunden. 3Eine Nachbewilligung von Fördermitteln ist grundsätzlich nicht möglich.