Inhalt

Text gilt ab: 24.09.1992

I. 

Die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, die Bundesanstalt für Arbeit und die Hochschulrektorenkonferenz haben am 20. Februar 1992 folgendes Übereinkommen über die Zusammenarbeit von Schule, Berufsberatung und Studienberatung im Sekundarbereich II geschlossen:
„Die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder, die Bundesanstalt für Arbeit und die Hochschulrektorenkonferenz stellen übereinstimmend fest:
1.
Die Gemeinsame Empfehlung der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, der Bundesanstalt für Arbeit und der Hochschulrektorenkonferenz über die Zusammenarbeit von Schule, Berufsberatung und Studienberatung im Sekundarbereich II vom 20. Februar 1992 ist in gegenseitigem Einvernehmen zustande gekommen.
2.
Die Kultusminister der Länder, die Bundesanstalt für Arbeit und die Hochschulrektorenkonferenz werden die zur Durchführung der Empfehlung erforderlichen Maßnahmen treffen.“