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KSRKern
Text gilt ab: 01.01.2016

7.   Sicherstellung der Erreichbarkeit

1Die fernmündliche Erreichbarkeit der wichtigsten Führungskräfte und Sachverständigen ist durch eine entsprechende Erfassung in den Alarmunterlagen sicherzustellen. 2Die für die fachliche Beratung der Führungsgruppe Katastrophenschutz wichtigsten Sachverständigen, die Fachberater ABC und der Sanitätsdienst sowie die Führungskräfte des Brand- und Katastrophenschutzes und der Polizei sind bereits in der Alarmstufe Voralarm vorsorglich zu alarmieren und zu ersuchen, sich für weitere Maßnahmen auf Abruf bereitzuhalten, soweit die Führungsgruppe Katastrophenschutz nicht sofort einberufen wird.