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VeröffBek
Text gilt ab: 01.05.2020

6.   Amtsblatt der Bayerischen Staatsregierung

1Das Amtsblatt der Bayerischen Staatsregierung ist das BayMBl. 2Es wird auf der Verkündungsplattform Bayern ausschließlich in elektronischer Form geführt und dort dauerhaft abrufbar gehalten. 3Ausdrucke können kostenpflichtig bei einer im Amtsblatt angegebenen Stelle bestellt werden. 4Bei der Staatsbibliothek ist mindestens ein Ausdruck zur Einsicht für jeden auf Dauer bereitzuhalten und aufzubewahren; sie gilt als die Veröffentlichung veranlassende Stelle im Sinne des Art. 4 Abs. 2 Satz 2 des Bayerischen E-Government-Gesetzes.