Inhalt

VeröffBek
Text gilt ab: 01.05.2020

1.   Gesetze und Staatsverträge

1.1  

Gesetze werden im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl.) bekannt gemacht.

1.2  

1Staatsverträge werden nach Zustimmung des Landtags im GVBl. bekannt gemacht. 2In der Bekanntmachung ist auf die Landtagsdrucksache zu verweisen, aus der sich die Zustimmung ergibt. 3Soweit sich das Datum des Inkrafttretens des Staatsvertrags nicht unmittelbar aus diesem selbst ergibt, wird auch dieses Datum – gegebenenfalls gesondert – im GVBl. mitgeteilt.