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Text gilt ab: 01.05.2002

3. In-Kraft-Treten, Gültigkeit

Diese Richtlinie tritt am 01.05.2002 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung über den Einsatz von Luftfahrzeugen für polizeiliche Zwecke, den Rettungsdienst und den Katastrophenschutz vom 03.10.1973 (MABl S. 809) außer Kraft. Das nicht veröffentlichte Schreiben des Staatsministeriums des Innern vom 03.03.1998, Az.: IC5-2704.2-13R, wird ebenfalls gegenstandslos.
Schneider
Ministerialdirektor
EAPl 121
GAPl 2704
AllMBl 202 S. 196