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Text gilt ab: 01.06.2000

7. Erweiterte Beförderungspflicht

Um den Einsatz von Taxen für gewerbliche Krankenfahrten und gewerbliche Behindertenfahrten zu fördern, wird den Kreisverwaltungsbehörden folgende Ergänzung der Taxiordnungen empfohlen: Die Taxiunternehmer sollen verpflichtet werden, hilfsbedürftige Fahrgäste einschließlich Gepäck bis in die Wohnung zu bringen, beziehungsweise dort abzuholen. Für diese Zusatzleistungen ist ein angemessenes Entgelt vorzusehen.