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Text gilt ab: 03.01.1983
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Amtliche Anerkennung als Sehteststelle nach § 9b StVZO

MABl. 1983 S. 11


9211-I
Amtliche Anerkennung als Sehteststelle nach § 9b StVZO
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
vom 14. Dezember 1982 Az.: IC4-2506-121/3
Als Sehteststelle für die Durchführung des Sehtests für Bewerber um eine Fahrerlaubnis nach § 9 a StVZO wurde der Technische Überwachungs-Verein Bayern e. V. amtlich anerkannt.
EAPl 14-143
MABl 1983 S. 11